Wer medizinische Kompressionsstrümpfe benötigt, braucht in der Regel eine ärztliche Verordnung. Damit die Versorgung möglichst reibungslos ablaufen kann, muss das Rezept vollständig und korrekt ausgestellt sein. Denn fehlen wichtige Angaben, kann das zu Verzögerungen in der Versorgung oder sogar Kürzungen durch die Krankenkasse führen.
Besonders bei flachgestrickten Kompressionsversorgungen ist eine vollständige Verordnung wichtig, da diese Versorgungen vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden müssen. Aber auch bei rundgestrickten Kompressionsstrümpfen können fehlende Angaben zu unnötigem Aufwand führen.
In diesem Beitrag erklären wir, welche Angaben auf einem Rezept für Kompressionsstrümpfe stehen sollten und worin sich Rundstrick und Flachstrick unterscheiden.
Warum ein korrektes Rezept so wichtig ist
Die richtige Verordnung von Kompressionsstrümpfen ist wichtig, damit die Versorgung schnellstmöglich durchgeführt und mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Fehlen wichtige Angaben, muss die Verordnung nachträglich geändert werden. Änderungen können ausschließlich von der Arztpraxis vorgenommen werden und nimmt entsprechend Zeit in Anspruch.
Das ist besonders ärgerlich, wenn die Versorgung dringend benötigt wird. Durch postalischen Versand von Unterlagen und Rückfragen an Praxen kann sich der Beginn einer Versorgung deutlich nach hinten verschieben.
Auch für die Abrechnung ist ein vollständiges Rezept entscheidend. Wenn als Beispiel die Angabe „nach Maß“ fehlt, können Krankenkassen die Vergütung entsprechend kürzen, selbst wenn tatsächlich eine Maßversorgung stattgefunden hat.
Diese Angaben müssen auf jeder Hilfsmittelverordnung stehen
Unabhängig davon, ob es sich um rundgestrickte oder flachgestrickte Kompressionsstrümpfe handelt, müssen bestimmte Angaben immer auf einer Hilfsmittelverordnung vorhanden sein.
Dazu gehören:
- Angaben zur Krankenkasse
- Angaben zur versicherten Person
- Angaben zur Ärztin oder zum Arzt
- Diagnose
- Praxisstempel
- Arztunterschrift
Diese Angaben müssen auf jeder Hilfsmittelverordnung stehen. Da gibt es keine Ausnahmen.
Bei Arbeitsunfällen kommen zusätzlich der Unfalltag und der Betrieb hinzu.

Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe: Was muss auf dem Rezept stehen?
Bei rundgestrickten Kompressionsstrümpfen müssen immer mehrere Angaben auf der Verordnung stehen. Dazu gehören Anzahl, die Einheit, also Paar oder Stück, die Art der Kompression (beziehungsweise Länge), die Kompressionsklasse und notwendige Zusätze
Bei der Länge sollte klar erkennbar sein, welche Versorgung gemeint ist, zum Beispiel oberschenkellang oder Strumpfhose. Auch die Kompressionsklasse muss angegeben werden, zum Beispiel KKL 1, KKL 2 oder KKL 3.
Bei rundgestrickten Kompressionsstrümpfen spielen außerdem die Zusätze „nach Maß“ und „Haftrand“ bei vielen Versorgungen eine große Rolle. Diese können am besten direkt auf der Verordnung stehen. Auch wenn später keine Maßversorgung oder kein Haftrand verwendet wird, müssen diese Zusätze nicht automatisch mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Problematisch ist es vor allem dann, wenn diese Angaben fehlen, obwohl sie für die Versorgung benötigt werden.
Wie häufig habe ich Anspruch auf Rundstrick?
Rundgestrickte Kompressionsversorgungen sind bei fast jeder Krankenkasse genehmigungsfrei, solange der Versorgungszyklus eingehalten wird. Das bedeutet: In der Regel können 2 Paar oder 2 Stück bei einseitiger Versorgung innerhalb von 12 Monaten beziehungsweise 1 Paar alle 6 Monate versorgt werden.
Die HEK ist eine der wenigen Krankenkassen, die auf eine 6-Monate-Regelung bestehen.
Wenn alle Angaben korrekt auf dem Rezept stehen, können rundgestrickte Versorgungen meist direkt ohne vorherige Genehmigung versorgt und abgerechnet werden.

Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe: Was muss auf dem Rezept stehen?
Bei flachgestrickten Kompressionsstrümpfen ist die Verordnung noch ausführlicher. Neben den Angaben, die auch bei Rundstrick notwendig sind, kommen häufig verschiedene Zusätze dazu. Die Zusätze „nach Maß“ und „flachgestrickt“ müssen immer auf die Verordnung.
Weitere Zusätze können je nach Versorgung hinzukommen, zum Beispiel:
- Haftrand
- flache Schräge
- Lymphpads
- Kompressionspelotten
- Y-Einkehre
- distaler schräger Fußabschluss
Diese zusätzlichen Ausstattungen können von der Arztpraxis häufig vorab nicht genau verordnet werden, weil sie erst bei der Beratung und Maßnahme im Sanitätshaus festgelegt werden.
Frühzeitige Neuversorgung: Wann braucht es eine Begründung?
Alle Versorgungen, die über das übliche Maß von 2 Paar oder Stück innerhalb von 12 Monaten hinausgehen, müssen begründet sein. Diese Begründung kann direkt auf dem Rezept vermerkt werden.
Typische Begründungen sind:
- aufgrund von Maßveränderungen
- aufgrund sicherheitstechnischer Gründe
- hoher Verschleiß durch starke Beanspruchung im Alltag
Eine solche Begründung ist wichtig, damit die Krankenkasse nachvollziehen kann, warum eine Versorgung außerhalb des üblichen Zyklus notwendig ist.
Gültigkeit der Verordnung
Auch bei Kompressionsversorgungen gilt eine Gültigkeit von 28 Tagen. Einige Krankenkassen sind kulanter und akzeptieren bei eingereichten Kostenvoranschlägen auch ältere Rezepte. Andere Krankenkassen tun das jedoch nicht. Ist ein Kostenvoranschlag durch die Krankenkasse einmal genehmigt, spielt das Gültigkeitsdatum keine Rolle mehr.
Gerade bei flachgestrickten Versorgungen ist das wichtig, weil hier durch Beiblätter, Unterschriften, postalische Wege und Genehmigungen mehr Zeit vergehen kann.
Beispiele für gute Verordnungen
Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe
2 Paar Kompressionsstrümpfe oberschenkellang KKL 2 nach Maß mit Haftrand
Diagnose: Thrombose
Rundgestrickte Versorgung bei Schwangerschaft
1 Stück Kompressionsstrumpfhose KKL 2 nach Maß mit Schwangerschaftsleibteil
Diagnose: Beinödeme aufgrund von Grav.
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe, wenn Zusätze noch nicht bekannt sind
1 Paar flachgestrickte Kompressionsstrümpfe KKL 2 nach Maß
Diagnose: Lymphödem St. 2
Flachgestrickte Versorgung, wenn Zusätze bekannt sind
1 Stück flachgestrickte Kompressionsleggings KKL 2 nach Maß mit Haftrand, distaler schräger Fußabschluss, Y-Einkehre, Kompressionspelotten, flache Schräge
Diagnose: Lipödem
Ausblick: E-Verordnung für Hilfsmittel
Wenn die E-Verordnung für Hilfsmittel eingeführt wird, hoffen wir auf eine deutliche Vereinfachung durch digitale Kommunikationswege. Besonders bei flachgestrickten Kompressionsversorgungen könnte das den Ablauf durch den Wegfall der postalischen Kommunikation erleichtern.
Unterstützung und Beratung im Sanitätshaus Kurda in Kiel
Damit Kompressionsstrümpfe reibungslos versorgt und abgerechnet werden können, müssen wichtige Angaben auf dem Rezept stehen. Erfahren Sie, worauf es bei einer Verordnung von Kompressionsstrümpfen wirklich ankommt. Rufen Sie uns bei Unsicherheiten gerne an. Unser Serviceteam ist für Sie da.
Bei Kurda in Kiel beraten wir Sie persönlich zu Ihrer Kompressionsversorgung und zeigen Ihnen, worauf Sie beim Anziehen, Tragen und Pflegen achten können. Unser Team in Kiel freut sich auf Sie!
Fazit: Ein vollständiges Rezept spart Zeit und Aufwand
Ein korrekt ausgestelltes Rezept ist die Grundlage für eine schnelle und reibungslose Versorgung mit Kompressionsstrümpfen. Besonders wichtig sind Anzahl, Länge, Kompressionsklasse, Diagnose und notwendige Zusätze.
Bei Rundstrick sind die Angaben „nach Maß“ und „Haftrand“ häufig sinnvoll, damit die Versorgung ohne unnötige Rückfragen abgerechnet werden kann. Bei Flachstrick müssen „nach Maß“ und „flachgestrickt“ immer auf die Verordnung. Weitere Zusätze werden häufig erst im Sanitätshaus festgelegt und über ein ärztliches Beiblatt ergänzt.
Je vollständiger die Verordnung ist, desto weniger Rückfragen entstehen. Das spart Zeit, vermeidet Verzögerungen und sorgt dafür, dass die Kompressionsversorgung schneller beginnen kann.
Ihr Sanitätshaus in Kiel: Kurda – persönlich & kompetent
Als regional verwurzeltes Sanitätshaus in Kiel kennen wir die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten in Kiel und Umgebung genau. Wir arbeiten eng mit Ärzten und Therapeuten zusammen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Unsere Leistungen:
- Individuelle Beratung bei Lipödem und Lymphödem
- Maßanfertigung von Kompressionsversorgung
- Langfristige Betreuung und Nachsorge
- Moderne Versorgungskonzepte
Gesundheits-Zentrum
Ringstraße 55 | 24114 Kiel | Holtenauer Straße 110 | 24105 Kiel
E: gz@kurda.de | T: 0431 – 66 106-72









